Die rot-grüne Regierungskoalition in Hamburg will die Schutzwirkung der Sozialen Erhaltungsverordnung für angestammte Mieterinnen und Mieter verbessern und ersucht den Senat sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Ausnahmeregelung der Siebenjahresfrist für Eigenbedarfskündigungen im BauGB vollständig gestrichen wird. Die Ausnahmeregelung nach §172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB erlaubt es bisher, dass Vermieterinnen und Vermieter Eigenbedarf anmelden und dabei auch in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln können. Dabei werden Mieterinnen und Mieter oft gegen ihren Willen aus ihren Wohnungen vertrieben, da sie ein ihnen zustehendes Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen können.
Nachweislich haben die Erhaltungsverordnungen in Hamburg zur positiven Entwicklung des Hamburger Wohnungsmarktes beigetragen. Obwohl der Wohnungsmarkt weiterhin umkämpft ist, arbeiten wir als rot-grüne Regierungskoalition mit Hochdruck an Lösungen. Wenn die Stadt sich im Bundesrat für eine Streichung dieses missbrauchsanfälligen Paragraphen einsetzt, kann auch dieses Schlupfloch noch geschlossen werden. Mittlerweile leben 300.000 Menschen in Gebieten, die mit der sozialen Erhaltungsverordnung geschützt werden. Der Bereich Barmbek-Nord/Barmbek-Süd/Jarrestadt ist aktuell in Prüfung; ca. 87.000 Einwohner würden von der sozialen Erhaltungsverordnung profitieren. Dies wäre ein großartiger Erfolg; schließlich soll Barmbek ein Ort für alle bleiben!
Hintergrund
Hamburg schützt seine Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und Spekulanten und erhält bezahlbaren Wohnraum. Mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen, der Umwandlungsverordnung, dem Wohnraumschutzgesetz, individuellen Kappungsgrenzen und der Mietpreisbremse hat die Stadt wichtige Instrumente verankert, die Investoren stoppen und Mietsteigerungen vorbeugen können. Mieterschutz und der Bau bezahlbarer Wohnungen im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung sind Schwerpunkte der Politik der Regierungskoalition. Mit der Sozialen Erhaltungsverordnung werden Gebiete geschützt, die besonders nachgefragt sind und für die Gutachter deutlichen Aufwertungsdruck festgestellt haben. In geschützten Gebieten müssen bestimmte bauliche Maßnahmen extra genehmigt werden. So sollen Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude verhindert werden. Das zuständige Bezirksamt prüft, ob sich beantragte Maßnahmen negativ auf die Zusammensetzung der Bevölkerung auswirken. Außerdem hat die Stadt in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben, um Einfluss auf die Quartiersentwicklung zu nehmen und gegen Luxussanierungen vorzugehen.