Senat setzt Antrag der SPD-Fraktion auf Initiative Sven Todes um

Uni Hamburg

Die SPD-Fraktion begrüßt die gestern vorgelegte Einigung mit Hochschulen, Gewerkschaften und Personalräten zum Abbau prekärer Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen. Damit geht der Senat den dritten und letzten Schritt zur vollständigen Umsetzung eines Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2012. Im vergangenen Jahr wurde bereits ein Beschluss des Bundesrates zur Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erfolgreich angestoßen, und in der vorliegenden Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes sind ebenfalls einige wichtige Präzisierungen enthalten.

Der Hochschulexperte der SPD-Fraktion und Initiator des Beschlusses Dr. Sven Tode sagt dazu:

„Seit Jahren ist es an vielen Hochschulen immer mehr zur Praxis geworden, Arbeitsverträge mit jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern nur noch sehr kurz zu befristen, oft sogar kürzer als ein Jahr. Doch solche prekären Arbeitsbedingungen bieten den jungen Forscherinnen und Forschern kaum Perspektiven, erschweren Karriere- und Familienplanung. Außerdem trägt die hohe Ungewissheit und Diskontinuität in der Arbeit auch sicher nicht zur Qualität von Forschung und Lehre bei, die wir doch weiter steigern wollen und müssen. Daher musste hier dringend etwas unternommen werden, vor allem auf Bundesebene, aber auch in Hamburg.“

Dr. Sven Tode, Hochschulexperte der SPD-Fraktion

In dem von der Bürgerschaft beschlossenen SPD-Antrag wurde der Senat daher vor allem dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetztes einzusetzen, das mit seinen verfehlten Deregulierungen aus den Jahren zuvor die Grundlage für diesen prekären Wildwuchs gelegt hatte. Zwischenzeitlich hatte der Bundesrat einen solchen Beschluss auch auf Initiative Hamburgs hin getroffen, und im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist die entsprechende Reform dieses Gesetzes ebenfalls festgeschrieben.

Ergänzend dazu sind wichtige präzisierende Regelungen für Hamburg in der vorliegenden Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes enthalten, vor allem die Vorgabe, dass Doktorandenstellen zukünftig grundsätzlich auf drei Jahre vergeben werden und mindestens den Umfang einer halben Stelle haben müssen. Und all jene Stellen, bei denen es keine sachlichen Gründe für Befristungen wie Qualifizierungsstufen gibt, müssen grundsätzlich unbefristet vergeben werden.

„Mit den gestern vorgelegten Eckpunkten für einen „Code of Conduct“ an den Hochschulen hat Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt nun den dritten und abschließenden Erfolg für faire Arbeitsbedingungen an den Hochschulen erzielt“, freut sich Sven Tode: „Damit ist unser Antrag nun vollständig umgesetzt. Hamburg hat alle seine Möglichkeiten erfolgreich ausgeschöpft, um für faire Arbeit an den Hochschulen, gute Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und eine weiter steigende Qualität von Forschung und Lehre zu sorgen.“

Mit Befremden reagiert Tode daher auf jüngste Erklärungen der Grünen, die Maßnahmen seien von ihnen abgekupfert und früher von der SPD abgelehnt worden: „Diese Behauptung ist schon ziemlich dreist. Den Antrag der Grünen hatten wir abgelehnt, weil unser eigener Antrag das Thema umfassender behandelte, insbesondere auch in Bezug auf das entscheidende Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes, das die Grünen völlig ignoriert hatten.“