Am 16. Mai hat die Hamburgische Bürgerschaft ein Gesetz verabschiedet, das neue Beamtinnen und Beamte in Hamburg spürbar entlastet, indem es ihnen eine pauschale Beihilfe zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Bislang mussten Beamte in der GKV sowohl den Arbeitnehmer-, als auch den Arbeitgeberanteil zahlen, was viele vor finanzielle Probleme stellte und sie so in Private Krankenversicherung (PKV) drängte. Da die Beiträge zur PKV nur unwesentlich niedriger oder in vielen Fällen etwa durch Erkrankungen und Behinderungen noch teurer wurden, haben wir uns in den Regierungsfraktionen dazu entschlossen, unseren neuen Beamtinnen und Beamten unter die Arme zu greifen und sie finanziell zu entlasten. Ab heute können sie sich für eine pauschale Beihilfe der Stadt Hamburg entscheiden, die den Arbeitgeberanteil komplett übernimmt.

Dazu Sven Tode, Vorsitzender des Unterausschusses für Personalwirtschaft der Hamburgischen Bürgerschaft: „Mit dem heute in Kraft getretenen Gesetz haben wir echte Wahlfreiheit für unsere neu eingestellten Beamtinnen und Beamten geschaffen. Dadurch schaffen wir nicht nur Entlastung, sondern auch einen echten Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen. Mit dem Gesetz sind wir, nach intensiven Diskussionen im Unterausschuss Personalwirtschaft, bundesweit vorangegangen und haben damit inzwischen auch weitere Bundesländer wie zum Beispiel Thüringen oder Brandenburg motivieren können, das „Hamburger Modell“ einzuführen.“

Hier finden Sie den Link zu Dr. Todes Rede vor der Hamburgischen Bürgerschaft vom 17.01.2018:

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