„Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die von Hamburg ausgehende Initiative auf Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hat Eingang in den Koalitionsvertrag in Berlin gefunden und wurde gestern im Bundeskabinett verabschiedet. Aktueller könnte die heutige Debatte also kaum sein. Das ist nicht nur ein Erfolg Hamburger Wissenschaftspolitik, sondern auch eine sehr gute Nachricht für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Bundesrepublik und in Hamburg. Dass dies kein Randthema ist, wie der eine oderandere vielleicht zu wissen glaubt, machen schonallein die Zahlen deutlich. Über 200 000 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Bundesrepublik sind direkt davon betroffen, in Hamburg sind es ungefähr 10 000 Menschen. Dazu kommen ihre Familien und insgesamt noch ein Vielfaches davon, wenn man die zukünftigen Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern berücksichtigt. Aber es ist nicht nur eine Frage der Quantität, es ist vor allem auch eine Frage der Qualität, denn laut OECD beträgt der Ertrag der Hochschulbildung für die Gesellschaft das Fünffache von dem, was man in die Wissenschaft investiert. Und vor allen Dingen sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler die Zukunft der Hochschulen und die Zukunft unserer Gesellschaft. Deswegen hat der Senat bereits in seinem Arbeitsprogramm im Mai 2011 Initiativen zur Verbesserung der Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs beschlossen. Es wurde eine Studie beim Institut für Hochschulforschung an der LEUCOREA in Halle in Auftrag gegeben; die erste Pionierstudie, die uns sehr genaue Informationen über die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland gibt. Es ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern es ist vor allen Dingen eine Frage nicht monetärer Steuerungsmomente, die wir in dem Code of Conduct in Hamburg festgelegt haben. Es geht um politische Zielsetzungen, es geht um vertragliche Regelungen, es geht um die Zielvereinbarungen, die mit Universitäten verabredet werden. Hamburg ist Vorreiter auf diesem Feld. Frau Dr. Timm hat die einzelnen Bereiche, die wir in das Gesetz geschrieben haben, bereits benannt. Das Besondere ist, dass wir das erste Bundesland sind, das diese Bedingungen in einem Hochschulgesetz verankert hat. Sie sind somit justiziabel und für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin einklagbar. Es ist sehr bedauerlich, dass es in den Verhandlungen zwischen CDU und SPD auf Bundesebene nicht erreicht werden konnte, die Tarifsperre aufzuheben. Leider ist diese Tarifsperre weiterhin Bestandteil des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Sie werden sehen, wir werden weiter politischen Druck aufbauen, denn wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten finden es richtig, dass es Tarifverträge gibt, dass die Tarifpartner sich über die Arbeitsbedingungen einigen können und es die Möglichkeit gibt, durch gewerkschaftliche Arbeit bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Das muss erreicht werden. Insofern sehen Sie unseren heutigen Antrag als eine Aufforderung an den Senat, diesen Diskussionsprozess weiter voranzutreiben. Der Senat ist aufgefordert, die Arbeitsgruppe den Code of Conduct weiterentwickeln zu lassen – ich weiß, dass sie das schon tut. Es gibt diverse Fragen, die noch offen sind, beispielsweise wenn wir an behinderte Menschen oder auch Menschen mit chronischen Krankheiten denken. Auch hier müssen Lösungen gefunden werden, dass dies nicht auf die Befristungszeiten angerechnet wird. Das Gleiche gilt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. All diese Fragen werden sicherlich in der Arbeitsgruppe, die Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt einberufen hat und die Frau Senatorin Fegebank wieder neu belebt hat – mit Universitätsvertretern, mit Gewerkschaftsvertretern, mit Personalräten, Verbänden, aber auch den Gleichstellungsbeauftragten –, in Angriff zu nehmen sein. Daher fordern wir den Senat in unserem Antrag auf, uns bis zum 30. November zu berichten. Wir sehen aber auch bei den Universitäten durchaus noch Luft nach oben, eine bessere Informationspolitik zu betreiben und uns eine Evaluation der ersten Ergebnisse dieses Code of Conduct vorzulegen. Es gilt, ein motivierendes Signal an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auszusenden, denn sie sind die Zukunft unserer Stadt, die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir sind auf einem guten Weg, lassen Sie ihn uns weitergehen. – Vielen Dank.“

Dr. Sven Tode

Hier kann man das gesamte Plenarprotokoll einsehen.