Mit dem Code of Conduct kann eine angemessene Vergütung von Lehrbeauftragten sichergestellt werden. Der Code of Conduct gestaltet bessere und fairere Arbeitsbedingungen, insbesondere für junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an den Universitäten Hamburgs. Viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler benötigen für ihre wissenschaftliche Vita einen Nachweis über Lehrerfahrung, den sie erbringen müssen, um sich überhaupt bewerben zu können. Zugleich bisher wurden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler dafür nicht angemessen bezahlt. Das ist für uns Sozialdemokraten ein unguter Zustand: Wir erwarten, dass alle, die Arbeit leisten, dafür entsprechend bezahlt werden. Damit wir überhaupt von Hochschulen sprechen können, die wirklich exzellent sind, setzen wir uns als Sozialdemokraten dafür ein, dass auch die Arbeitsbedingungen es sind.

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Dr. Sven Tode zum Code of Conduct (8. Mai 2019)

„Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem wir heute schon mit einer so guten Nachricht angefangen sind in der Wissenschaftspolitik… Ich freue mich, Herrn Kleibauer, Sie auch zu sehen, und ich hoffe, Sie werden nie durch einen Unfall aufgehalten. Also, nachdem wir jetzt die Fragen geklärt haben, die wichtigen, die wir klären wollen, freue ich mich, dass wir noch eine weitere gute Nachricht haben, die wir ja schon in der letzten Legislatur angefangen haben. Nämlich mit dem Code of Conduct, uns über die Arbeitsbedingungen an den Universitäten zu informieren und damit zu beschäftigen. Wir haben ja von hier die Initiative gestartet, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern und das ist uns ja auch glücklicherweise gelungen, sodass die Arbeitsbedingungen an den Universitäten dadurch deutlich besser für junge Menschen gestaltet werden konnten“. Meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Antrag, den wir jetzt vorlegen, sozusagen die weitere Ausweitung der Geschichte. Denn wir wollen, dass die Pflichtlehren und auch die außercurriculare, die von Lehrbeauftragten geleistet wird, auch nicht als unbezahlte Arbeit geleistet wird, sondern, dass gerade die öffentlichen Hochschulen und die öffentlichen Einrichtungen sich wie überall daran halten, dass es keine unbezahlten Arbeiten gibt. Deswegen erwarten wir, dass das auch weiter so erfolgt. Und in dem Zusammenhang haben wir auch natürlich dafür gesorgt, dass in dieser Legislatur die Obergrenze für Lehrbeauftragte um 50 Prozent angehoben werden, mit der Drucksache 21/7386. Der Senat ist dementsprechend auch nachgekommen und hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, sodass das auch in diesen Formen von den Universitäten eigentlich übernommen werden sollte. Nun ist das Problem, dass die Universitäten selbst nicht eine hinreichende Dokumentation ihrer Lehraufträge erfolgen und vorhalten, sodass wir also nicht sicher sind, ob das auch überall erfolgt. Wer sich in der Wissenschaft auskennt, meine Damen und Herren, weiß, dass viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler praktisch für ihre wissenschaftliche Vita es brauchen, einen Lehrnachweis  zu bringen, wenn sie sich irgendwo bewerben wollen. Es reicht also nicht, eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit zu schreiben, wie zum Beispiel eine Masterarbeit oder eine Promotion. Sondern man muss auch Lehrerfahrung nachweisen. Das führt dazu, dass viele sozusagen in der Zwickmühle sind, einerseits die Lehre leisten zu wollen, damit sie sich überhaupt bewerben können, und andererseits möglicherweise dafür nicht bezahlt werden. Das ist für uns Sozialdemokraten ein unguter Zustand. Wir erwarten, dass alle, die entsprechende Arbeit leisten, dafür bezahlt werden“. Meine Damen und Herren, es ist insofern sehr wichtig, dass wir dieses noch einmal bekräftigen. Wir haben dies, wie gesagt schon 2016 eingebracht. Der Senat hat dafür 2017 gesorgt und insgesamt haben wir damit an vielen Hochschulen dafür gesorgt. Es ist aber auch bei kleinen Hochschulen, wie zum Beispiel der Musikhochschule oder an anderen, dass viele Fächer dort von Lehrbeauftragten unterrichtet werden, ob das im Theaterbereich, in der Musik oder in der Lehrerausbildung, weil sie eben bestimmtes Fachwissen mitbringen und das Fachwissen auch sehr nachgefragt wird. Und da kann es eben nicht sein, dass die Kollegen und Kolleginnen nicht bezahlt werden“.Meine Damen und Herren, damit wir sozusagen überhaupt von Hochschulen sprechen können, die wirklich exzellent sind, erwarten wir Sozialdemokraten, dass die Arbeitsbedingungen das auch sind. Sonst gibt es nämlich keine exzellenten Hochschulen. Vielen Dank.“

Dr. Sven Tode