Am 28. Februar debattierte die Hamburgische Bürgerschaft über die Schaffung eines neuen gesetzlichen Feiertages in unserer Stadt. Gemeinsam mit neun Kolleginnen und Kollegen habe ich für den 23. Mai geworben, den Tag des Grundgesetzes. Der 23. Mai wäre eine Feiertag für alle Bürgerinnen und Bürger Hamburgs. Unser Antrag beinhaltete ebenfalls Anliegen der anderen Anträge. Während der Debatte konnten wir drei weitere Unterstützer gewinnen und – hätte die CDU den Fraktionszwang so wie die SPD ausgesetzt –, hätte der Tag des Grundgesetzes als neuer gesetzlicher Feiertag sicherlich noch weitere Befürworter gefunden. Unser Antrag, den 23. Mai künftig mehr zu würdigen, wurde hingegen einstimmig angenommen.

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Dr. Sven Tode zum „Tag des Grundgesetzes“ als neuem gesetzlichen Feiertag (28. Februar 2018)

„Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Grundgesetz und dem Bekenntnis zu den unveräußerlichen Menschenrechten, dem Schutz des Individuums, zur Demokratie und der Geschlechtergerechtigkeit und künftig hoffentlich auch zum Schutz der Kinder haben wir eine Verfassung, die weltweit Beachtung findet und unsere Verantwortung für diese eine Welt betont. Das erscheint mir und meinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern – auch außerhalb der Bürgerschaft – ein guter Anlass für einen Feiertag des Grundgesetzes zu sein. Man mag sich eher wundern, warum es diesen nicht schon längstens gibt. In der Vorbereitung auf meine Rede zum Tag des Grundgesetzes als neuen Feiertag stieß ich auf ein schönes Zitat von Willy Brandt: „Ein guter Deutscher weiß, dass er sich einer europäischen Bestimmung nicht versagen kann. Durch Europa kehrt Deutschland heim zu sich selbst und den aufbauenden Kräften seiner Geschichte.“ Und so steht es auch im Grundgesetz überschrieben in der Präambel – Zitat –: „[…] von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Deutlicher kann man die Verantwortung für den von Deutschland ausgehenden Krieg und die Shoah nicht übernehmen. Und die Mütter und Väter des Grundgesetzes schrieben zudem fest – Zitat –: „Der Bund kann […] in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa […] herbeiführen […].“ Ein unglaublicher Weitblick, war man doch 1949 erst dabei, die eigene deutsche Souveränität aufzubauen. Sie dann gleich nach Europa weiterzugeben ist, glaube ich, etwas, was wir auf jeden Fall feiern sollten. Wie wirkungsmächtig der 500. Jahrestag der Reformation begangen wurde, zeigt sich auch in unserer heutigen Debatte, sagt aber wahrscheinlich mehr über unsere heutige Gesellschaft aus als über die Reformation. Wenn wir uns aber schon selbst versichern wollen, warum blicken wir dann nicht in die Zukunft, in eine Zukunft, die den Müttern und Vätern des Grundgesetzes so ungleich schwieriger erschien als unsere heutige? Würdigen wir doch den Weitblick und den Optimismus der Verfassungsgeber. Würdigen wir das Grundgesetz wie so viele Länder dieser Welt, die das Grundgesetz als Verfassungsgrundlage übernommen haben, und die vielen anderen, die gern an dessen Freiheitsoptimismus partizipieren würden. Würdigen wir unsere Verfassung mit einem Feiertag. Schicken wir von Hamburg aus, dieser weltoffenen Freien und Hansestadt, die Botschaft in die Republik. Lassen Sie uns gemeinsam in Deutschland den 23. Mai 2019, den siebzigsten Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes, als Feiertag begehen. – Genau, das ist da verkündet worden. […] Der 8. Mai kommt gleich noch, du wirst noch abwarten. Der Justizminister Heiko Maas hat das einmal in die Worte gefasst: „Die Quelle all jener Werte, die unsere Heimat ausmacht, ist heute das Grundgesetz. Es garantiert Freiheit und Frieden, Vielfalt und Solidarität.“ Als Nichtjurist würde ich gern ergänzen: Es sind die Menschen, die das Grundgesetz verteidigen, die es mit Leben erfüllen. Ein Feiertag des Grundgesetzes wäre somit ein Feiertag für alle Menschen in Deutschland, ein Feiertag, der von allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen begangen werden kann. Das Grundgesetz schreibt die Gleichheit von Frauen und Männern vor dem Gesetz fest. Das Grundgesetz, Herr Dressel, wurde symbolisch am 8. Mai, dem Tag der Befreiung verabschiedet und atmet den Geist der Freiheit nach Diktatur und Shoah. Das Grundgesetz sichert Freiheitsrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, auch in Fragen der Religion. Der Feiertag des Grundgesetzes vereinigt alle Aspekte der anderen Anträge in sich, vielleicht abgesehen von dem freien Eintritt in die Museen. Daher bitte ich Sie, meine Damen und Herren, stimmen Sie für den Tag des Grundgesetzes, für die Grundlage unserer freiheitlichen Gesellschaft, für die Zukunftsorientierung Deutschlands und Europas. – Vielen Dank.

Dr. Sven Tode

Hier können Sie das gesamte Plenarprotokoll einsehen.