Jurastudierende, die ihr Studium besonders zügig absolvieren, haben für die Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums die Möglichkeit auf einen sogenannten Freiversuch. Die Fraktionen von SPD und Grünen setzen sich deswegen in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft mit einem gemeinsamen Antrag dafür ein, dass für die Anmeldefrist von künftigen Freiversuchen das Sommersemester 2020 nicht berücksichtigt wird. Die Fraktionen tragen damit den mit der Corona-Pandemie verbundenen Erschwernissen und Einschränkungen für die Studierenden Rechnung.

„Unwägbarkeiten, die Corona mit sich bringt, dürfen nicht zu Lasten von Studierenden gehen – insbesondere nicht denjenigen, die zielstrebig auf die Prüfung hinstudieren. Studierende dahingehend nicht zusätzlich zu belasten, ist genau der richtige Weg!“

Dr. Sven Tode, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion


Dazu Sarah Timmann, Abgeordnete der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem heute verabschiedeten Antrag schließen wir eine wichtige Lücke. Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest für alle, die sich sehr zielstrebig auf die wichtige Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums vorbereiten, weil der Veranstaltungs- und Lernbetrieb nicht wie gewohnt stattfinden kann. Mit der Gesetzesänderung stellen wir nun sicher, dass sich dieses Sommersemester nicht zum Nachteil der Studierenden auswirkt. Als Jurastudentin weiß ich, dass damit allen betroffenen Studierenden ein großer Stein vom Herzen fällt. Mit unserem Antrag schaffen wir klare Verhältnisse.“