Bis 15. Februar um Troncmittel bewerben!

Auch in diesem Jahr vergibt die Hamburgische Bürgerschaft wieder die sogenannten Troncmittel. Dabei handelt es sich um Gelder aus steuerlichen Abgaben, die Spielbanken auf Trinkgelder leisten. Diese Troncabgaben werden, nach erfolgreicher Bewerbung, an gemeinnützige Projekte und Einrichtungen weitergegeben.
Bewerben können sich Institutionen und initiativen, die sich beispielsweise um die Belange von Kindern und Jugendlichen, sozialen Ausgleich, sportliche und kulturelle Förderung oder das Zusammenleben in den Stadtteilen und der Nachbarschaft kümmern.

Zu beachten gibt es bei der Bewerbung folgendes:

  • Die Institution muss gemeinnützig sein
  • Die zu fördernde Maßnahme muss einmalig sein
  • Die Mittel sollen für allgemeine Ausgaben wie etwa Anschaffungen, Ausbauten/ Erweiterungen  verwendet werden (eine Finanzierung von Personalkosten ist nicht zulässig)
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben
  • Mindestbetrag für eine Maßnahme aus den Troncmitteln: 1.000 Euro

Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung einfach das nachstehende Formular aus und legen eine  Kostenkalkulation bei. Abgeben können Sie die Unterlagen entweder bis zum 15. Februar direkt im Abgeordnetenbüro, oder senden Sie Ihre Bewerbung als PDF-Datei an k.friedrich@sven-tode.de.

Die Bewerbungen werden gesammelt und anschließend an die Bürgerschaft übergeben. Diese entscheidet Anfang Juni über die Förderungsvergabe. Etwa drei Monate danach – also im September/Oktober – ist mit einer Umsetzung der Förderung zu rechnen.

Troncmittelantrag zum Download.