Uni HamburgAuf Initiative von Sven Tode hat der Hamburger Senat über den Bundesrat weitreichende Reformvorschläge für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eingebracht. Das Ziel: Bessere Perspektiven und Bedingungen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Anläßlich einer Anhörung zu dem Thema im Bundestag hat der Deutsche Gewerkschaftsbund nun diese Forderungen unterstützt. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hanack erklärte dazu kürzlich:

„Die Bedingungen am Arbeitsplatz Hochschule sind für die meisten Beschäftigten miserabel. Neun von zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern haben nur einen befristeten Arbeitsvertrag, mehr als die Hälfte der Fristverträge eine Laufzeit von unter einem Jahr. Da beginnt für die Beschäftigten mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag schon die Suche nach der nächsten Stelle. Die Bundesregierung muss endlich eingreifen und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren. Wir brauchen gute Arbeit und kein Prekariat in der Wissenschaft.

Die hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leben in ständiger Unsicherheit. Sie haben kaum die Möglichkeit, eine Familie zu gründen und wissen oftmals nicht, in welcher Stadt sie ihre nächste Stelle finden. Diesen Zuständen muss die Regierung endlich einen Riegel vorschieben.

Die Tarifsperre muss endlich aus dem Gesetz gestrichen werden. Bisher ist es Gewerkschaften und Arbeitgebern untersagt, für die Hochschulen abweichende Regelungen zum Abschluss von Zeitverträgen auszuhandeln. Das ist ein Skandal. Die Befristung von Arbeitsverträgen gehört klar zum Kernbereich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Mit dieser Tarifsperre wird die Tarifautonomie ausgehebelt. Den gesetzlichen Mindestlohn lehnt die Bundesregierung mit Hinweis auf die Tarifautonomie ab. Geht es aber darum, die Arbeitsverträge in der Wissenschaft unbegrenzt zu befristeten, dann wird die Tarifautonomie ganz schnell ausgehebelt. Das ist eine zynische Doppelmoral.

 Zudem muss auch für Beschäftigte in Drittmittelprojekten gelten: Die Dauer der Arbeitsverträge muss mindestens der Dauer des Projektes entsprechen. Welches Projekt ist schon nach weniger als einem Jahr beendet? Das Personal in den Hochschulverwaltungen erledigt in der Regel Daueraufgaben. Es sollte daher ganz von den Befristungen ausgenommen werden.

Grundlegende Rechte wie Elternzeit und Mutterschutz gelten für viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kindern nur eingeschränkt. Bei Drittmittel-Beschäftigten hängt die Verlängerung des Arbeitsvertrags vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab. Hier brauchen wir endlich klare Rechtsansprüche für die Beschäftigten.“