Auch in diesem Jahr vergibt die Hamburgische Bürgerschaft die sogenannten Troncmittel. Das Hamburgische Spielbankgesetz in Verbindung mit der Verordnung zur Festlegung der Troncabgabe der öffentlichen Spielbank in Hamburg (Troncverordnung) bildet hierfür die rechtliche Grundlage. Über ihre Verwendung beschließt die Bürgerschaft auf der Grundlage von Anträgen. Troncabgaben werden, nach erfolgreicher Bewerbung, an gemeinnützige Projekte und Einrichtungen weitergegeben. 

Bewerben können sich Institutionen und Initiativen, die sich beispielsweise um die Belange von Kindern und Jugendlichen, sozialen Ausgleich, sportliche und kulturelle Förderung oder das Zusammenleben in den Stadtteilen und der Nachbarschaft kümmern. 

Download Antragsformular hier!

Zu beachten gibt es bei der Bewerbung folgendes: 

  • Die Institution muss gemeinnützig sein und unserem Wahlkreis 9 (Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg) ansässig sein
  • Die zu fördernde Maßnahme muss einmalig sein 
  • Die Mittel sollen konsumtiv und investiv für allgemeine Ausgaben wie etwa Anschaffungen, Ausbauten/ Erweiterungen  verwendet werden (eine Finanzierung von Betriebs- bzw. Personalkosten ist nicht zulässig) 
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben 
  • Mindestbetrag für eine Maßnahme aus den Troncmitteln: 1.000 Euro 

Anforderung an Anträge auf Troncmittel:   

  • Begründung des Bedarfs 
  • Beilage einer Kostenkalkulation 
  • Abgeordnete der SPD-Fraktion dürfen nicht im Vorstand oder in anderer Leitungsfunktion eines Vereins, Einrichtung, bei einem Träger usw. sein 
  • Bitte keine konkreten Positionen wie „Stühle“, „Headsets“ o.ä. in die Anträge schreiben. Stattdessen verallgemeinern: „Büroausstattung“, „Mobiliar“ o.ä. 
  • Bitte keine Ausweisung von Kleinstbeträge / Cent-Beträgen, sondern aufrunden 

Zeitplanung: 

  • Anträge müssen von den Trägern, Initiativen, Einrichtungen bis zum 20.09 bei Herrn Dr. Tode und seinem Team via Mail an kontakt@sven-tode.de eingegangen sein 
  • Ende Dezember Beschluss in der Bürgerschaft 
  • Mit Umsetzung der Maßnahmen ist frühestens 3 Monate nach Beschluss der Bürgerschaft zu rechnen 

Ich freue mich auf vielfältige Bewerbungen und spannende Projekte aus unserem Wahlkreis!