Hofperspektive_final_rotbraun_AusschnittHamburg hat zum 1. Juli die Mietpreisbremse eingeführt. Sie wird für die ganze Stadt gelten und begrenzt Mietpreiserhöhungen bei Wiedervermietungen von Bestandswohnungen grundsätzlich auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Das ist für Hamburgs Mieterinnen und Mieter eine außerordentlich gute Nachricht, denn drastische Preissprünge bei Wiedervermietungen werden damit verhindert. Zuletzt waren Steigerungen von bis zu 50 Prozent keine Seltenheit – und zwar unabhängig davon, ob Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder nicht. Die Mietpreisbremse ist zusammen mit dem in den letzten Jahren erheblich gesteigerten Wohnungsbau eine weitere Maßnahme, um das Wohnen für Normalverdiener bezahlbar zu halten. Das steht für uns im Vordergrund neben einer attraktiven Weiterentwicklung unserer Stadt Hamburg als lebenswerte Metropole.

Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen konnte in 2014 auf 7.000 gesteigert werden. 2.000 dieser 7.000 Neubauten waren öffentlich geförderte Sozialwohnungen. Mehr Wohnungen waren zuletzt vor 17 Jahren fertiggestellt worden. So sorgen wir für eine Entspannung am Wohnungsmarkt und stabilisieren die Mieten.

Außerdem haben wir uns erfolgreich für diese Maßnahmen eingesetzt:

• Deckelung von Erhöhungen bei Bestandsmietverträgen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren

• Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes

• Erlass neuer sozialer Erhaltungsverordnungen in mehreren Stadtteilen

• Einführung des Bestellerprinzips: Wer den Makler bestellt, der zahlt. Das wird viele Menschen entlasten, die eine Mietwohnung suchen.

• Verlängerung der Kündigungssperrfrist von drei auf zehn Jahre: Ist eine Mietwohnung nach Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden und will der Erwerber die Wohnung selbst beziehen, so ist dies nur mit einer Frist von 10 Jahren möglich.

 

Mehr Wohnungen, mehr Mieterschutz: Versprechen gehalten.