Aktuelle Stunde in der Bürgerschaft (Rot-grüne-Steuerpläne) zur CDU-Anmeldung

„Ein modernes und solidarisches Gemeinwesen mit starken öffentlichen Dienstleistungen benötigt eine auskömmliche Finanzierung. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und dem Abbau der Schuldenlast sind gerechte Steuern notwendig.  Das Rot-grüne Steuerkonzept ist wirtschaftlich vernünftig und sozial gerecht, “ so Sven Tode in der aktuellen Stunde in der Bürgerschaft am 13. Juni 2013.

Foto: Daniel Schwen

Foto: Daniel Schwen

Das SPD-Konzept sieht eine auskömmliche Finanzierung eines modernen und solidarischen Gemeinwesens mit starken öffentlichen Dienstleistungen vor. Die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen kostet die Bürger und Verbraucher in aller Regel mehr  als die Finanzierung über Steuern, bei meist schlechterer Qualität (z.B. Krankenhäuser, ÖPNV, Wasser und Müllabfuhr usw.). Wer die Kreditabhängigkeit der öffentlichen Haushalte abbauen will, ohne die Substanz des Gemeinwesens kaputt zu sparen, muss die Einnahmeausfälle zumindest zum Teil durch höhere und gerechtere Steuern kompensieren.

Steuererhöhungen betreffen nur Menschen mit hohen Einkommen und Vermögen. Geringe und mittlere Einkommen werden nicht belastet. In den vergangenen 20 Jahren wurden die Steuern in Deutschland per Saldo massiv gesenkt, und zwar vor allem zugunsten hoher Einkommen und Vermögen; diese immer größere Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden. Deshalb ist eine Anhebung des Spitzensteuernsatzes auf 49 % ab zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 200.000 Euro bei Eheleuten notwendig. Bei dieser  Einkommensgrenze sind wirklich nur solche Menschen betroffen, die mehr als genug zum Leben haben.

Bei einer zukünftigen Vermögenssteuer wird die Grenze, ab der sie erhoben wird so hoch sein, dass kleine Vermögen wie etwa das selbstgenutze Eigenheim oder die Eigentumswohnung zur Altersvorsorge nicht betroffen sein werden. Die Eigenkapitalbildung und Investitionskraft von Unternehmen wird nicht eingeschränkt werden, gleichzeitig muss Missbrauch, wie jetzt bei der Erbschaftssteuer („Cash-GmbH´s“) verhindert werden.

Der Betrug durch Umwandlung in Schein-Betriebsvermögen muss verhindert werden werden; Begünstigungen werden zurückgenommen. Hamburg verliert durch diesen Betrug jährliche etwa 150 Mio. Euro. Bei der Vererbung von Unternehmensanteilen wird die Steuerbefreiung stärker an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt.

Die Abgeltungssteuer wird von 25 auf 32 Prozent angehoben werden. Da in der Regel vor allem Menschen mit sowieso schon hohen Einkommen über Kapitaleinkünfte verfügen, ist die niedrige Besteuerung mit nur 25% gegenüber der höheren Einkommenssteuer vollkommen ungerechtfertigt und ungerecht. Die Erhöhung auf 32% ist daher äußerst maßvoll. Wenn das nicht ausreicht, um mehr Steuergerechtigkeit herzustellen, wird optional die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft und Kapitaleinkünfte ganz normal mit den persönlichen Steuersatz der Einkommenssteuer besteuert.

Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes von 8,50 Euro würde allein über 7 Mrd. Euro Steuereinsparungen bringen und keine Arbeitsplätze gefähren, wie alle internationalen Erfahrungen zeigen (z.B. in Großbritannien). Subventionierung von Dumpinglöhnen durch Transfairleistungen ist schlecht für die betroffenen Arbeitnehmer/innen und die Gemeinschaft. Gute Arbeit braucht Löhne von denen man Leben kann.

Steuerbetrug muss bekämpft werden. Die nachträglichen Milliardeneinnahmen durch Selbstanzeigen machen die Dimension des Steuerbetrugs deutlich; Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Betrug und Verrat am demokratischen Gemeinwesen. Wer – wie die schwarz-gelbe Koalition in Berlin – Straffreiheit für Steuerbetrüger fordert und ihre Verfolgung  behindert (z.B. durch die Ablehnung des Ankaufs von Daten), macht sich zum Komplizen von Steuerbetrügern; die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat und kein „Amigo-Club“ wie gewisse Fußballvereine.