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Sven Tode, Rede zum Kapazitätsrecht (21. Januar 2016)

„Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schinnenburg, zunächst hoffe ich natürlich, dass meine Rede Sie nicht bedroht. Wir alle wissen, dass Macht und Ohnmacht sehr nah beieinander liegen, und Sie fühlen sich offensichtlich sehr ohnmächtig und deswegen auch ein wenig bedroht. Das kann ich auch gut verstehen, weil Sie natürlich leider wieder nichts zur Sache gesagt haben. Wir wissen nach wie vor, dass die HCU vor dem Verfassungsgericht klagt, und wir warten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Und nicht nur wir warten darauf, sondern ganz Deutschland, denn die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von 1972, und Sie können sich vorstellen, dass sich seitdem einiges in der Wissenschaftslandschaft getan hat. Insofern ist es sehr wichtig, dass wir hier eine Entscheidung bekommen. Viel interessanter finde ich noch, dass Sie die Senatorin vermissen. Das verstehe ich auch sehr gut, denn vielleicht hätte sie Ihnen beibringen können, was in diesem Gesetz steht und worum es eigentlich geht. Dieses Gesetz ist nämlich ein Vorschlag des Senats, und vielleicht hätten Sie als Jurist zumindest die Idee haben können, wer Gesetze beschließt und wer Gesetzentwürfe einbringt. Das Parlament, so ist es übrigens in allen Parlamenten, ist der Gesetzgeber, und deswegen ist jedes Gesetz, das der Senat einbringt, ein Vorschlag, und deswegen wird jedes Gesetz von der Bürgerschaft beschlossen. Möglicherweise waren Sie bei der Stunde in Ihrem Jurastudium gerade nicht anwesend. Wichtig ist dabei noch zu sagen, dass wir uns natürlich gefreut hätten, wenn die Senatorin hier gewesen wäre, weil sie wie gesagt ihre Beiträge immer sehr gut vorträgt und immer sehr gut erklären kann, worum es eigentlich geht, und das normalerweise so gut, dass auch Sie das vielleicht verstehen könnten. Frau Fegebank ist heute für Hamburg in Berlin, und zwar deswegen, weil dort der Wissenschaftsrat die Ergebnisse der MIN-Fakultäten vorstellt. Ich glaube, es ist sehr gut, dass Frau Fegebank dort die Interessen Hamburgs vertritt. Herr Schinnenburg, manchmal ist es auch ganz gut zu überlegen, ob man das Publikum erreicht, mit dem man gerade spricht. Ich glaube nicht, dass jede Kollegin und jeder Kollege und auch vielleicht noch die Zuhörerinnen und Zuhörer genau dem folgen konnten, […] was auf Seite 1 im letzten Absatz steht, und möglicherweise ist das auch nicht hilfreich. […] Wir sollten uns lieber um die konkreten Fragen kümmern. Sie haben gesagt, es gebe entsprechende Einklagen. 2013/2014 gab es 2 000 Klagen, im November 2014 waren es nur 814. Wieganz offensichtlich zu erkennen ist, ist das ein Absinken der Klagen. Sie sagten, es gebe weniger Studienplätze. Auch das ist, wie Sie wissen, nicht richtig. 2013 gab es 16 459 Anfänger, 2014 16 455 und 2015 – und das ist das entscheidende Jahr, indem dieses Gesetz gewirkt hat – 17 055 Anfänger. Es gab also mehr Studienanfänger. Man kann natürlich nicht erwarten, dass Sie alles wissen, aber zumindest die Schriftlichen Anfragen, die Sie selbst stellen, und die Antworten darauf sollten Ihnen doch eigentlich bekannt sein. Und in dieser Anfrage, die Sie gestellt haben, Drucksache 21/307 vom 28. April 2015, weist Sie der Senat noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass das Gesetz keinesfalls verfassungswidrig ist, wie Sie immer behaupten, sondern diese Entscheidung noch ausstehe, und zwar vom Bundesverfassungsgericht. Außerdem weist der Senat Sie darauf hin, dass das gerade von Ihnen zitierte Protokoll vom 30. Januar 2014 mit Ihren Anmerkungen auch zu keiner anderen Rechtsprechung geführt hätte. Es wäre doch vielleicht ganz gut, wenn Sie zumindest die Antworten des Senats auf Ihre eigenen Fragen zur Kenntnis nehmen. Sie haben dieses Mal erneut gesagt, die Universitäten würden kaputt gespart. Auch das stimmt nicht. Auch in dieser Anfrage wird Ihnen nach den einzelnen Hochschulen differenziert dargestellt, dass der Senat den Universitäten 3 Millionen Euro mehr für die überschüssigen Studienplätze zur Verfügung gestellt hat. Auch das hätten Sie zur Kenntnis nehmen können. […] – Doch, es ist zusätzliches Geld durch die Hochschulpaktmittel, wie Sie wissen, Herr Ovens, weil die Hochschulpaktmittel auf die Köpfe der jeweiligen Studierenden angerechnet werden. Und was Sie auch noch hätten wissen können, Herr Schinnenburg, ist, dass dieses Bandbreitenmodell, in dem wir eine bestimmte Struktur haben, bereits acht Bundesländer haben. Diese acht Bundesländer, das sehen Sie auch aus der Vorlage des Senats, sind mit diesem Modell sehr gut gefahren. Es ist rechtssicher, und wir werden auch deswegen ein gutes Urteil vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Ich möchte noch einmal auf die Frage der Expertenanhörung eingehen. Wir werden eine Expertenanhörung im Ausschuss haben, wir werden eine Rechtsprechungsdiskussion dazu haben, wir werden entsprechende Fachleute hören. Deswegen ist es, glaube ich, deutlich sinnvoller, die Debatte noch einmal zu führen, nachdem wir diese Experten gehört haben, sodass alle Kolleginnen und Kollegen sich entsprechend vorbereiten können. Dann können wir eine wirklich inhaltliche Debatte und keine Scheindebatte führen. – Vielen Dank!“

Dr. Sven Tode

Hier können Sie das gesamte Plenarprotokoll einsehen.