Breiter Beteiligungsprozess soll mit öffentlicher Anhörung fortgesetzt werden

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen bei der Reform des neuen Kapazitätsrechts weiter auf einen umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess. So soll es zusätzlich zur heutigen Senatsanhörung im Wissenschaftsausschuss auf Vorschlag von Rot-Grün eine weitere Befassung mit diesem Thema im Rahmen einer öffentlichen Anhörung geben. Mit der geplanten Novellierung soll das Verfahren zur Kapazitätsermittlung an den Hamburger Hochschulen neu geregelt werden.

„Wir haben uns in den letzten Monaten bereits sehr intensiv und unter Einbeziehung vieler Expertinnen und Experten mit dem Verfahren zur Überarbeitung des Kapazitätsrechts befasst. Diesen umfassenden Beteiligungsprozess wollen wir jetzt mit einer öffentlichen Anhörung weiter fortsetzen. Am Ende der Beratungen muss eine Lösung stehen, die Rechtssicherheit bietet und ebenso den Bedarfen der Beteiligten – Hochschulen, Studierende und Studienbewerber – Rechnung trägt.“

Dr. Sven Tode, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion

Dazu Carola Timm, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Kapazitätsrecht ist ein ebenso komplexes wie wichtiges Thema – für Studierende und Hochschulen gleichermaßen. Deswegen war ein Höchstmaß an Transparenz und Partizipation von Beginn an unser Ziel. Anders als sonst üblich haben die Hochschulen nicht erst einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Stellungnahme bekommen, sondern sie wurden bereits bei der Entwicklung des Gesetzentwurfs in der Behörde eingebunden. Zusätzlich zu unserem öffentlichen Fachgespräch zum Kapazitätsrecht im Februar wollen wir jetzt noch eine öffentliche Anhörung im Wissenschaftsausschuss ermöglichen. Auch dies soll noch einmal die Transparenz erhöhen.“

Hintergrund

Das Kapazitätsrecht bestimmt das Verfahren zur Berechnung der Anzahl von Studienplatzkapazitäten. Damit ist es von erheblicher Bedeutung sowohl für die Hochschulen, die Rechts- und Planungssicherheit benötigen, als auch für die Studienbewerberinnen und -bewerber, die auf ein transparentes und faires Verfahren der Studienplatzvergabe angewiesen sind. Diese Interessen zum Ausgleich zu bringen, ist Ziel des neuen Gesetzentwurfs, den die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vorgelegt hat.