„Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Timm hat die wesentlichen Details bereits gesagt, sodass ich mich sehr kurz fassen kann. Wir haben eine ausführliche Diskussion im Ausschuss dazu gehabt, und Sie könnens ich vorstellen, so sperrig, wie schon der Name ist,so sperrig ist auch das Thema Kapazitätsrecht. Esbewegt sich im Spannungsfeld des Artikels 12 zur Berufs- und Ausbildungsfreiheit und in den Kapazi-tätsgrenzen, die Frau Timm eben sehr drastisch dargestellt hat, zur Qualitätssicherung. Insofern müssen wir sicherlich eine Modernisierung erreichen, denn Sie müssen wissen, dass sich das Bundesverfassungsgericht 1972 das letzte Mal damit beschäftigt hat. 1972, das haben Sie sicherlich noch in Erinnerung, der eine oder andere zumindest, gab es andere Studienzeiten, es gab keinen Bachelor oder Master, und die damals Studierenden sind heute nicht einmal mehr Professoren. Insofern muss es also dringend einen Modernisierungsansatz geben. Hamburg ist damit vorangegangen, und wir haben ein Gesetz vorgelegt, über das das Oberverwaltungsgericht gesagt hat, es sei möglicherweise verfassungswidrig. Es hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern nur eine vorläufige, und deswegen besteht nun Handlungsbedarf. Dem ist der Senat nachgekommen, und wir haben es ausführlich diskutiert. Wir haben ein abgestimmtes Verfahren mit den Universitäten. Die Universitäten haben uns gebeten, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, damit kein Zulassungstourismus nach Hamburg erfolgt. Wir müssen in der Übergangszeit nun versuchen, dieses Modell des bisherigen Gesetzes in einen Diskussionsprozess zu bringen. Genau das tun wir auch. Zum Antrag der FDP ist noch zu sagen, dass wir bereits im Ausschuss ausführlich darüber gesprochen haben, dass die zusätzlichen Kosten, die auf die Universitäten zukommen, durch Hochschulpaktmittel abgedeckt werden. Weil wir nur ein Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung sind, sollte man einen Moment bei einem wesentlichen Punkt verweilen, denn das Gericht hat nicht unbedingt anerkannt, dass es ein Audit für Familienfreundlichkeit an den Universitäten gibt, ein mehrfaches Audit, das dafür sorgen soll, dass sowohl Angestellte wie Studierende ihre Arbeit beziehungsweise ihr Studium familienfreundlich absolvieren können. Das Gleiche gilt für die Frage von Räumen, die zusätzlich berechnet worden sind. Auch Mensaräume oder Freiräume wie Treppenhäuser wurden vom Gericht als mögliche Unterrichtsräume angesehen. Ob das im Rahmen der Qualitätssicherung sehr sinnvoll ist – Frau Timm hat das eben schon ausgeführt –, ist sicherlich zu hinterfragen. Insofern brauchen wir dieses Gesetz. Dieses Gesetz ist sozusagen der Beginn der Diskussion. Deutschland wartet darauf, dass wir hier vorangehen. Also bitte ich Sie zuzustimmen. – Vielen Dank.“

Dr. Sven Tode

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