„Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kleibauer, als Sie mit Ihrer Rede anfingen, habe ich schon gedacht, Sie setzten zu einer Generaldebatte zur Wissenschaftspolitik an, weil Ihr Antrag eben doch nicht so spannend ist, wie Sie ihn vielleicht finden. Dass die CDU sich aber gleichzeitig von Etatberatungen und ihrer Kontrollfunktion im Haushaltsausschuss verabschiedet und möglicherweise auch Zielvereinbarungen darüber, was die Universität mit ihrem Geld macht, gar nicht mehr für notwendig und sinnvoll erachtet, das wundert mich natürlich dann doch vom stellvertretenden Sprecher der CDU-Fraktion für Haushaltsfragen zu hören. Aber ich möchte zum Antrag zurückkommen und meine Verwunderung darüber ausdrücken, warum Sie diese Dinge, die Sie uns jetzt vorschlagen, nicht schon während Ihrer Regierungszeit umgesetzt haben, denn die Debatte um Hochschulautonomie und Personalautonomie ist keinesfalls neu. Sie wissen selbst, dass es dazu in der „Welt“ vom 26. April 2010, das ist fast zweieinhalb Jahre her, entsprechende Äußerungen der Senatorin und auch des Präsidenten der Universität gab. Die Antwort auf diese Frage ist allerdings wiederum weniger überraschend. Sie lautet sehr simpel, dass Ihre eigene Senatorin, Frau Dr. Gundelach, diese Idee bereits geprüft und mit guten Gründen verworfen hatte: erstens, weil Sie dazu an den Hochschulen zusätzliche Verwaltungskapazitäten hätten schaffen müssen und damit alle Synergieeffekte verloren gegangen wären und zweitens, weil die Abgrenzungen bei den Versorgungslasten extremschwierig sind. […] Mit anderen Worte: Als Opposition schlagen Sie uns jetzt vor, was Sie als Regierung selbst nicht für klug hielten. Darüber hinaus sollten wir gerade erreichen, dass es in allen Bereichen, wo Menschenmittelbar oder unmittelbar für die Stadt arbeiten, eine Gleichbehandlung der Beschäftigten gibt, eine Einheitlichkeit der Arbeits- und Tarifbedingungen. Wir versuchen bereits – das haben wir heute schon gehört – im Bereich des Mindestlohns und anderer Segmente strukturelle Arbeits- und Tarifbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Stadt zu verbessern und einen Wildwuchs zu bekämpfen. Deswegen werden wir natürlich auch nicht in einem so bedeutenden Teilarbeitsmarkt wie den Hochschulen etwas anderes einführen. Zu diesem Punkt hat übrigens das Land Nordrhein-Westfalen, auf das Sie sich in Ihrem Antragbeziehen – auf den Sie natürlich nicht so sehr eingegangen sind, weil Sie offensichtlich die Generaldebatte hervorbringen wollten –, damals unter der CDU genau das, was Sie nun fordern, eingeführt mit dem Erfolg allerdings, dass in Nordrhein-Westfalen der Wechsel von einer zur anderen Hochschule erheblich schwieriger geworden ist, weilnämlich an den Hochschulen jetzt unterschiedliche arbeitsvertragliche und tarifliche Bedingungen herrschen. Durch die vermeintliche Flexibilität an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist der Arbeitsmarkt in diesem Sektor nicht flexibler, sondern deutlich unflexibler geworden. Ihr Vorschlag ist aber nicht nur undurchdacht und ungeeignet, er ist auch überflüssig. […]  Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Er ist überflüssig, weil die Hochschulen in Hamburg bereits jetzteine sehr weitgehende Selbstbestimmung in allen Personalfragen genießen. Das haben wir in den Hochschulvereinbarungen, wie Sie richtig festgestellt haben, einvernehmlich geregelt und verbindlich festgeschrieben. Deshalb brauchen die Hochschulen auch keine weiteren Umstrukturierungen, die im Ergebnis nichts bringen, aber hohen Aufwand und hohe Kosten erzeugen. Die Hochschulbeschäftigten brauchen stattdessen ganz andere, wichtigere Dinge, und die packen wir an. So brauchen wir erstens Planungssicherheit, und die gibt es durch die jetzt geschlossenen Hochschulvereinbarungen ganz im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen Sie die Verantwortung trugen und es ein ständiges Auf und Ab, ein ständiges Hin und Her gab. Reformchaos war gestern, Verlässlichkeit ist heute. Die Hochschulen brauchen zweitens wieder mehr innere Demokratie. Ich hatte anlässlich einer ähnlichen Debatte schon im August vorigen Jahres unseren Standpunkt deutlich gemacht, nämlich, dass externe Autonomie nur in Verbindung mit interner Demokratie einen guten Sinn ergibt und zu wirklicher Selbstbestimmung führt. Dazu gehört drittens die Mitbestimmung der Beschäftigten. Deshalb werden wir mit der zwischen Senat und Gewerkschaften vereinbarten Novellierung des Personalvertretungsgesetzes die Mitspracherechte der Personalräte wieder stärken und dies auch an den Hochschulen durchsetzen. Wenn Sie jemals mit den Personalräten sprechen würden, was ich und meine Fraktionskollegen getan haben, wüssten Sie, welche Bedeutung die Mitbestimmungsrechte bei Qualifikation, Arbeitsschutz und meine Beteiligungsverfahren haben. Last but not least brauchen die jungen wissenschaftlichen Beschäftigten an den Hochschulen endlich wieder verlässliche Karriereperspektiven und erträgliche Arbeitsbedingungen statt nur kurzzeitiger Befristungen. Wir streiten mit unserer Initiative dafür, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Bundesebene zu verändern. Mit diesen Initiativen und Impulsen für Hamburgs Hochschulen kümmern wir uns um die wirklich wichtigen Dinge für den Wissenschaftsstandort und für die Beschäftigten. Es ist bezeichnend, dass Sie sich stattdessen um eher technische Fragen sorgen, die noch dazu im Ergebnis mehr schaden als nützen würden. Aber deswegen sind Sie, meine Damen und Herren, auch in der Opposition und wir in der Regierung, und das ist gut so. – Danke schön.“

Dr. Sven Tode

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