Sven Tode: „Die Wissenschaftsbehörde hat auf hervorragende Weise die Grundlage dafür gelegt, dass Hamburg nun im Ländervergleich eine Spitzenposition, bei den Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, an den Hochschulen einnimmt. Die Initiative ging von der SPD-Fraktion aus.“

Uni HamburgBereits im Mai 2012 hatte die SPD-Fraktion, auf Initiative von Dr. Sven Tode, mit Ihrem Antrag zur „Sicherung von Kontinuität und Qualität in der Wissenschaft – Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen“ den Grundstein dafür gelegt, dass sich die Arbeitsbedingungen der jungen Wissenschaftler in Hamburg nachhaltig verbessern werden.

Auf Bundesebene setzte sich Hamburg und Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Ländern dafür ein, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz arbeitnehmerfreundlich überarbeitet wird. Diese Initiative hat nun Eingang im Koalitionsvertrag gefunden.

Paralell dazu hat eine Arbeitsgruppe, unter Leitung des Staatsrates der Behörde für Wissenschaft und Forschung, mit allen wichtigen Akteuren in Hamburg von Leitungs- und Personalratsebene der Hochschulen, Gewerkschaften, Gleichstellungsbeauftragten und den betroffenen jungen Wissenschaftlern einen sog. Code of Conduct entwickelt, der in dieser Form einmalig in Deutschland ist. Dieser beinhaltet:

– Einen grundsätzlichen Beschäftigungsumfang für Promovierende von mindestens einer halben Stelle einschließlich eines Anteiles für die eigene Qualifizierung,

– Die Sicherheit für Habilitierende, bei erfolgversprechender Prognose in die zweite Phase der Beschäftigung übernommen zu werden,

– Die Verpflichtung der Hochschulen zur grundsätzlichen Übertragung von Daueraufgaben auf Dauerbeschäftigte und der Evaluierung der Abweichungen hiervon, über die hochschulintern zu informieren ist,

– Die Bindung der Beschäftigungsdauer bei Drittmittelprojekten in der Regel an die Projektlaufzeit,

– Die Verpflichtung der Hochschulen zu angemessener Vergütung von Lehraufträgen in den Untergliederungen mit hochschulinterner Information,

– Eine Gleichstellung des nichtwissenschaftlichen Personals mit dem wissenschaftlichen in Bezug auf die Regelungen zur Dauerbeschäftigung, zur Bindung der Beschäftigungsdauer in der Regel an die Projektlaufzeit und der jeweiligen Evaluation und hochschulinterner Information,

– Die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses bei der Entscheidung über die Berufswahl innerhalb und außerhalb der Hochschule durch Beratung seitens der Hochschule