Dr. Sven Tode, Experte für Personalwirtschaft der SPD-Bürgerschaftsfraktion

Der Senat hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem es die Stadt Hamburg ab dem 1. August 2018 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten ermöglicht, sich für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden. In diesen Fällen und in solchen, in denen Beamtinnen und Beamte bisher vollständig auf eigene Kosten in der GKV waren, wird die Beilhilfe in Form eines regulären Arbeitgeberanteils an der GKV, wie bei Angestellten auch, geleistet.

Dazu erklärt Dr. Sven Tode, Experte für Personalwirtschaft der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der heute vom Senat beschlossene Gesetzentwurf schafft personalwirtschaftlich neue und bundesweit innovative Möglichkeiten in der Krankenversicherung der Beamtinnen und Beamten. Sie können sich künftig auch für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Dem heutigen Beschluss des Senats sind die Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie dem Landespersonalausschuss vorausgegangen. Jetzt wird der Gesetzentwurf der Bürgerschaft zur Beratung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zugeleitet. Mit dieser Neuregelung wird vor allem für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte mehr Wahlfreiheit geschaffen sowie eine deutliche Vereinfachung in der Verwaltung des bisherigen Beihilfeverfahrens erreicht.“

Ergänzend erklärt Dr. Isabella Vértes-Schütter, stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg ist mit der geplanten Regelung bundesweit Vorreiter. Ich begrüße die beabsichtigte Neuregelung zur Beihilfepauschale, denn damit können sich auch Hamburger Beamtinnen und Beamte künftig gesetzlich versichern. Das ist ein wichtiger Schritt, der es vielen neu angestellten Beamtinnen und Beamten sowie den bereits heute gesetzlich Krankenversicherten leichter macht und für mehr Gerechtigkeit sorgt. Beamtinnen und Beamte bekommen mit dieser innovativen Lösung mehr Wahlfreiheit und müssen sich nicht mehr in der Privaten Krankenversicherung zwangsversichern. Sie können beispielsweise erstmals ihre Familien in der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern. Auch für Beschäftigte mit Behinderung ist dieses Angebot vorteilhaft. Mich freut, dass damit gleichzeitig auch die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt wird.“

Der Gesetzentwurf wird nun in die parlamentarische Beratung gehen. Er soll bis zum 1. August 2018 in Kraft treten.