Corona-Infos für Studierende
Stand: 4. Mai 2020
Finanzielle Hilfen der Stadt Hamburg
Hamburger Corona Notfalldarlehen für Studierende
Studentinnen und Studenten, die nachweisen können, dass für sie kein anderes Hilfssystem greift und aufgrund der Corona-Lage durch den Verlust ihres Nebenjobs in finanzieller Notlage geraten sind, können das Corona Notfalldarlehen beantragen.
Antragsberechtigt für den neuen Fonds sind deutsche und internationale Studierende von staatlichen und privaten Hochschulen in Hamburg. Hilfe aus dem Fonds wird als zinsloses Darlehen in Höhe von 400 Euro zunächst für einen Monat, verlängerbar auf drei Monate, gewährt.
Nähere Informationen und Anträge können auf der Homepage des Studierendenwerks abgerufen werden unter www.studierendenwerk-hamburg.de.
Aussetzen der Zahlung des Semesterbeitrages
Die Zahlung der Semesterbeiträge für das Sommersemester 2020 kann bis 15. Juli aufgeschoben werden, ohne dass die Beiträge angemahnt würden oder Exmatrikulationen zu befürchten seien.
Möglichkeiten, finanzielle Notlagen abzumildern
Das Hamburger Studierendenwerk hat eine Übersicht herausgegeben, aus der hervorgeht, wo und in welcher Form in finanzielle Not geratene Studierende Hilfen erwarten können.
Statement von Dr. Sven Tode

Finanzielle Hilfen des Bundes
Überbrückungshilfen für Studierende
Studierende, die wegen der Covid19-Pandemie in akute Not geraten sind, können bei ihrem Studierendenwerk Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 500 Euro – online beantragbar für die Monate Juni, Juli und August 2020. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Zinsloses Darlehen
Studierende aus dem In- und Ausland, die wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Engpässe geraten, erhalten auch Hilfe vom Bund. Das Darlehen können Studierende ab dem 8. Mai bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Ein Kredit für ausländische Studierende folgt voraussichtlich ab Juli. Die maximale Förderungsdauer ist ein Jahr, maximal können 650 Euro ausgezahlt werden. Die Rückzahlungsfrist beginnt erst nach 18 bis 23 Monaten.
Insgesamt eine Milliarde Euro stellt die Bundesregierung dafür zur Verfügung.
Bedingung ist, dass der Antragstellende maximal 44 Jahre alt ist. Um die Auszahlung zu beschleunigen, gibt es keine Bedürfnisprüfung, lediglich die Immatrikulationsbescheinigung, eine Kontoverbindung und ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) muss mit eingereicht werden.
Bei akuten Notlagen können Studierende ihr zuständiges Studierendenwerk kontaktieren und dort einen rückzahlungsfreien Zuschuss erhalten.
Unterstützung des Fonds des Deutschen Studierendenwerkes
Das Volumen des Bundesfonds beträgt 100 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen soll das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Zuwendungsnehmer erhalten. Das DSW soll das Geld auf die Studierendenwerke unterverteilen, die damit ihre Nothilfe- bzw. Härtefall-Kassen auffüllen. Studierende können dann Zuschüsse bei ihrem zuständigen Studierendenwerk beantragen. Aktuell wird mit dem DSW ausgelotet, nach welchem Schlüssel die Verteilung auf die Studierendenwerke sinnvoll ist und nach welchen Kriterien die Vergabe an die Studierenden erfolgen soll.
Statement von Oliver Kaczmarek
Fragen und Antworten
Eine Vielzahl an Informationen und FAQ finden Studierende beim Studierendenwerk.
Das Sommersemester 2020 wird am 20. April mit vorerst ausschließlich digitalen Angeboten starten. Das Ende der Vorlesungszeit ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Falls es der Verlauf der Corona-Pandemie erlaubt, sollen im Verlauf des Semesters ggf. Präsenzveranstaltungen hinzukommen. Die Hochschulen und ihre Lehrenden arbeiten mit Hochdruck daran, diejenigen Teile der Lehre zu digitalisieren, die auf diese Weise abgehalten werden können. Schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen an den Hamburger Hochschulen sowie Praxisveranstaltungen in Laboren und speziellen Arbeitsräumen können durchgeführt werden.
Die Bibliotheken werden nach und nach wieder für den Publikumsverkehr geöffnet, sofern Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden könnten.
Informationen zur Staats- und Universitätsbibliothek finden Sie hier. Die Bestellmöglichkeit ist seit dem 27. April wieder aktiv. Dringend benötigte Bücher können Sie am nächsten Werktag zwischen 12 und 18 Uhr an den Abholregalen erhalten. Säumnisgebühren sind bisher noch ausgesetzt, um Ihnen unnötige Wege zu ersparen.
Wenn Sie den Semesterbeitrag bzw. Studiengebühren für das Sommersemester aufgrund der Pandemie nicht zahlen können, bieten Ihnen Hamburger Hochschulen die Möglichkeit, die Beiträge/Gebühren bis zum 15.07.2020 zu zahlen. Kontaktieren Sie dafür bitte Ihre Hochschule.
Weitere Informationen zum den Auswirkungen von COVID-19 auf die Hamburger Hochschulen und den Studienbetrieb finden Sie beim Studierendenwerk.
Antragsberechtigt sind deutsche und internationale Studierende von staatlichen und staatlich anerkannten privaten Hochschulen in Hamburg. Es ist nachzuweisen, dass Sie aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen Ihren Nebenjob verloren haben oder durch Unterhaltsverlust in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Die Hilfe aus dem Fonds kann als zinsloses Darlehen in Höhe von 400 Euro für den beantragten Monat gewährt und maximal für die Monate April bis Juni 2020 beantragt werden.
Die Beantragung ist beim Studierendenwerk möglich.
Die SPD setzt sich aktuell dafür ein, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz angepasst wird, damit mehr Studierende Leistungen nach diesem Gesetz erhalten.
Links zu aktuellen Informationen der Hochschulen
Hier finden Sie die FAQs einzelner Hochschulen: