Für ausländische Studierende, die ihr Studienfach wechseln wollen oder eine Ausbildung anstreben, soll es aufenthaltsrechtliche Erleichterungen geben. Dafür setzen sich die Fraktionen von SPD und Grünen mit einer Initiative zur heutigen Bürgerschaft ein. Nach bisher geltender Rechtslage erlischt der Aufenthaltsstatus mit dem Abbruch des Studiums – und zwar auch dann, wenn ein Ausbildungsplatz beziehungsweise ein neuer Studienplatz bereits gesichert ist. Über eine Bundesratsinitiative will Rot-Grün erreichen, dass einmalig für die Aufnahme einer Ausbildung oder die Aufnahme eines anderen Studiums der Aufenthaltsstatus erhalten bleibt. Voraussetzung ist, dass der oder die Studierende das zunächst begonnene Studium mindestens ein Jahr betrieben hat und einen Ausbildungsplatz beziehungsweise einen neuen Studienplatz nachweisen kann.

Dazu Kazim Abaci, Fachsprecher Migration, Integration und Flüchtlinge der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Angesichts des enormen Fachkräftebedarfs sollte uns allen daran gelegen sein, dass ausländische Studierende hier bei uns ihren Abschluss machen und dann auch dem deutschen Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Es ist deshalb auch das erklärte und richtige Ziel der Bundesregierung, mehr ausländische Studierende ins Land zu holen. Wer zu einem Studium zugelassen ist, verfügt bereits über gute Grundqualifikationen. Im Sinne der Fachkräftesicherung sollten wir diesen jungen Menschen auch den Weg in Ausbildungsberufe öffnen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dazu ist es nötig, die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen flexibler als bisher zu gestalten. Es muss möglich sein, dass eine ausländische Studentin oder ein Stunden in Deutschland bleiben kann, wenn er oder sie einmalig den Studienplatz wechselt oder das Studium abbricht und einen qualifizierten Ausbildungsplatz nachweist.“

Dazu Antje Möller, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion: „Komplett lineare Lebensläufe sind heute eher Ausnahme als Regel. Die Wahl eines Studienfachs kann sich als Fehler herausstellen und eine Ausbildung oder ein anderes Studienfach viel bessere berufliche Chancen bieten. Das ist völlig normal in einer Ausbildungsbiographie, Studierenden aus dem Ausland wird dies jedoch bisher verwehrt, denn ihr Aufenthaltsstatus lässt einen solchen Wechsel nicht zu. Die starren rechtlichen Regelungen gehen hier an der Lebensrealität vorbei. Deshalb wollen wir mit der Bundesratsinitiative die Möglichkeiten eines erfolgreichen Studienabschlusses oder Ausbildungsabschlusses erweitern und abgebrochene Bildungsbiographien verringern.“

Hintergrund:

54 Prozent der ausländischen Studierenden kehren Deutschland nach ihrem Studium den Rücken – trotz eines besonders guten Arbeitsmarktes und Fachkräftemangel. Gleichzeitig ist die Quote der Studienabbrecher bei ausländischen Studierenden höher als bei inländischen Studierenden. Im Interesse der Fachkräftesicherung ist es deshalb sinnvoll, qualifizierte junge Menschen in Deutschland zu halten, sei es durch den Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums. Siehe hierzu auch: http://hochschulbildungsreport2020.de/